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   LAG Hamm, 10.05.2004 - 8 Sa 580/04   

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https://dejure.org/2004,20918
LAG Hamm, 10.05.2004 - 8 Sa 580/04 (https://dejure.org/2004,20918)
LAG Hamm, Entscheidung vom 10.05.2004 - 8 Sa 580/04 (https://dejure.org/2004,20918)
LAG Hamm, Entscheidung vom 10. Mai 2004 - 8 Sa 580/04 (https://dejure.org/2004,20918)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Betriebsbedingte Kündigung / Widerspruch des Betriebsrats / ordnungsgemäßer Widerspruch / Sozialauswahl / Hinweis des Betriebsrats auf tarifliche Alterssicherung als Widerspruchsgrund

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    BetrVG § 102 Abs. 3 Ziff. 1
    Betriebsbedingte Kündigung / Widerspruch des Betriebsrats / ordnungsgemäßer Widerspruch / Sozialauswahl / Hinweis des Betriebsrats auf tarifliche Alterssicherung als Widerspruchsgrund

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Weiterbeschäftigungsanspruch bei betriebsbedingter Kündigung; Anforderungen an das Vorliegen eines ordnungsgemäßen Widerspruchs des Betriebsrates bei einer betriebsbedingten Kündigung; Begründung eines Widerspruchs mit dem Hinweis auf eine tarifliche Regelung zum Schutz ...

  • rewis.io
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 09.07.2003 - 5 AZR 305/02

    Weiterbeschäftigungsanspruch; Annahmeverzug

    Auszug aus LAG Hamm, 10.05.2004 - 8 Sa 580/04
    Mit ihrer rechtzeitig eingelegten und begründeten Berufung wendet sich die Verfügungsbeklagte gegen den Standpunkt des arbeitsgerichtlichen Urteils, der vom Betriebsrat formulierte Widerspruch entspreche den Anforderungen, wie sie zuletzt in der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 09.07.2003 - 5 AZR 305/02 - AP § 102 BetrVG 1972 Weiterbeschäftigung Nr. 14 konkretisiert worden seien.
  • LAG Hamm, 26.06.1997 - 8 Sa 1568/96

    Wichtiger Grund bei Kündigung älterer Arbeitnehmer; "Ultima ratio" der

    Auszug aus LAG Hamm, 10.05.2004 - 8 Sa 580/04
    Neben der in Ziffer 18 Abs. 1 TV geregelten tariflichen "Unkündbarkeit" - also dem Ausschluss der ordentlichen Kündigung - enthält Ziffer 18 Abs. 2 TV weitere Formen zulässiger Kündigungen, welche sich der Sache nach als Ausnahme vom tariflichen Kündigungsverbot, also als tariflich zugelassene ordentliche Kündigungen darstellen (LAG Hamm, Urteil vom 26.06.1997 - 8 Sa 1568/96).
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